Welche Faktoren berechnen die Höhe einer Autoversicherung?

Innerhalb der Autoversicherung wird zwischen der Autohaftpflichtversicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und für Schäden am gegnerischen Fahrzeug aufkommt und zwischen der Teil- und Vollkaskoversicherung, die ebenso Schäden am eigenen Kraftfahrzeug deckt. Ohne die Haftpflichtversicherung ist ein Fahrzeug im Straßenverkehr nicht zugelassen.

Für die Berechnung der Autoversicherung spielen die so genannten Schadensfreiheitsklassen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Beitragshöhe. Diese werden bei der Haftpflicht- sowie Vollkaskoversicherung angesetzt und gewähren Rabatte auf der Basis von unfallfrei gefahrenen Jahren des Fahrzeughalters. Führerscheinneulinge oder Fahrer, die zum ersten Mal eine Versicherung beantragen, werden in den meisten Fällen mit dem Höchstsatz eingestuft. Durch unfallfeie Jahre werden diese Beitragssätze "abgefahren". In der Teilkaskoversicherung hingegen bleiben Schadensfreiheitsklassen unberücksichtigt.

Jede gemeldete Schadensregulierung wirkt sich auf den Beitrag erneut erhöhend aus. Jedoch kann eine Kostenerstattung auch zurückgekauft werden, damit der Schadensfreiheitsrabatt abgesichert wird. Der niedrigste Satz in der Schadensfreiheitsklasse wird nach 25 Jahren unfallfreies Fahren erreicht. Zudem besteht die Möglichkeit, dass unfallfreie Jahre übertragen werden, innerhalb von Verwandten ersten Grades. Voraussetzung hierfür ist, dass der Übernehmende belegen kann, das Fahrzeug in der Vergangenheit häufig gefahren zu sein.

Bei der Berechnung der Höhe der Beiträge für die Versicherung müssen neben persönlichen Faktoren ebenso Fahrzeug-Typ sowie Zulassungsregion berücksichtigt werden. Dem jährlichen Festlegen der Typklassen wird das Unfallaufkommen der jeweiligen Fahrzeugmodelle zugrunde gelegt. Die unfallträchtigen Fahrzeuge, für welche die Versicherungsunternehmen in höherem Maß in beansprucht wurden, werden dabei generell höher eingestuft. Dementsprechend verhält es sich umgekehrt bei Fahrzeugen, welche in Bezug auf das Schadensaufkommen als sicherer gelten.

Die Regionalklassen orientieren sich in der Berechnung am Schadensaufkommen innerhalb der jeweiligen Region und können sich ebenso erhöhend oder auch verringernd bei der Berechnung der Beitragshöhe für die Kraftfahrzeugversicherung auswirken. Die so genannte Selbstbeteiligung ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer über die Übernahme von Schadenskosten. Diese werden in bestimmten Maximalbeträgen geregelt und verringern den Beitrag ebenso. Des Weiteren wirken sich monatliche oder halbjährliche Beitragszahlungen im Gegensatz zu jährlichen Zahlungen mit einem Aufschlag aus.