Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab und schließt in der Regel die Teilkaskoversicherung mit ein. Damit versichert sie gegen: Brand, Explosion, Blitzschlag, Raub, Diebstahl (auch Einbruchdiebstahl), die Auswirkungen von Sturm, Hagel und Überschwemmung, Wildunfälle (nach dem Bundesjagdgesetz für mitteleuropäisches Haarwild), Glasbruch, Kurzschluss und Marderbiss. Dies sind die Schäden, gegen die auch die Teilkasko versichert. Einige Versicherer haben Modifizierungen vorgenommen, vor allem im Bereich der Tierunfälle. Genau genommen gelten als Haarwild nach Bundesjagdgesetz nur Rehe, Hirsche, Wildschweine, Marder, Wölfe, Füchse und Hasen. Rentiere in Norwegen gehören nicht dazu, ein Frankfurter Gericht wies die Klage eines Autofahrers ab, dessen Versicherung einen solchen Schaden nicht regulierte. Ebenso sind Pferde, Kühe, Ziegen, Schafe, Wirbeltiere und Vögel ausgeschlossen, und hier machen Versicherer Ausnahmen. Darauf verlassen kann man sich aber nur, wenn die Tiere entweder explizit benannt werden oder die Versicherung den Zusatz "alle Tiere" enthält.

Zusätzlich zu jenen Schäden versichert die Vollkasko Vandalismus und selbstverursachte Unfälle. Zudem gewährt die Vollkasko im Gegensatz zur Teilkasko einen Schadenfreiheitsrabatt (ebenso wie die Haftpflicht). Da die Vollkasko die Teilkasko mit einschließt, handelt es sich nicht um zwei selbstständige Vertragsteile, dennoch kann die Selbstbeteiligung in der Regel für beide Tarife unabhängig voneinander gewählt werden. Diese Regelung birgt den Sinn, dass Autofahrer sich selbst und die möglichen Gefahrenquellen, denen sie ausgesetzt sind, gut kennen. Damit können sie einschätzen, in welchem Bereich sie eine Selbstbeteiligung eher verkraften können. Ebenso gibt es Versicherer, die die Vollkasko ohne Teilkasko anbieten, deren Leistungen dann wegfallen. Das kann beispielsweise bei Fahranfängern angebracht sein, die in einem relativ sicheren Umfeld unterwegs sind (täglich von der Garage zu einem bewachten Firmenparkplatz und zurück), die also den in der Teilkasko beschriebenen Gefahren eher nicht ausgesetzt sind, dafür jedoch durch Unerfahrenheit und persönlichen Fahrstil gelegentlich selbst einen Unfall verursachen, zum Beispiel beim Einparken.

Insgesamt ist jedoch aus versicherungstechnischen Gründen das Inkludieren der Teilkasko in der Vollkasko angebracht und wird meist so angeboten. Ein Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko reduziert die Teilbeiträge der Teilkasko. Entstehen Teilkaskoschäden, führen diese nicht zur Reduktion des Rabattes.

Für die Höhe der Beiträge spielen Fahrpraxis (Lebensalter und Führerscheinerwerb) sowie Typen-und Regionalklassen eine Rolle.