Da in Deutschland und Europa zur Zeit wieder zahlreiche Landstriche durch den schmelzenden Schnee von Überschwemmungen und Hochwasser bedroht sind, stellen sich viele Haus- und Autobesitzer die Frage, ob die Versicherung im Fall der Fälle denn die Schäden auch bezahlt?
Tipps für Autofahrer
Dies kommt immer auf den tatsächlichen Einzelfall an und natürlich auf den Umfang der abgeschlossenen Versicherung. Für Autobesitzer, die in einem vom Hochwasser gefährdeten Gebiet leben, zahlt sich daher meist der Abschluss einer sogenannten Teilkasko-Versicherung aus. Diese deckt im Regelfall auch Katastrophenschäden ab. Neben den Schäden, die durch ein eventuelles Hochwasser verursacht werden, decken Teilkasko-Versicherungen meist auch Hagelschäden oder Sachbeschädigung ab. Wer unsicher ist, welche Leistungen von der Versicherung bezahlt werden, der sollte sich an eine professionelle Finanzberatung wenden.
Heutzutage ist es problemlos möglich, sich im Internet einen Überblick über Finanzberatungsunternehmen oder über selbstständige Finanzberater zu machen. Man sollte auf jeden Fall darauf achten, ein unabhängiges Unternehmen oder einen unabhängigen Berater zu wählen. Denn diese beraten unabhängig und unvoreingenommen über den jeweiligen Leistungsumfang der in Betracht kommenden Versicherung oder des in Betracht kommenden Finanzprodukts.
Hochwasserschäden steuerlich absetzbar
Für Hausbesitzer und Wohnungsmieter, die vom Hochwasser betroffen sind, gibt es wenigstens eine gute Nachricht: in den meisten Fällen kann der Schaden von der Steuer abgesetzt werden. Da Schäden, die von Naturkatastrophen verursacht wurden, unter die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen fallen, hat der Gesetzgeber für diesen Fall für Hausbesitzer die Möglichkeit geschaffen, die Kosten die durch den Schaden entstanden sind, steuerlich abzusetzen. Vor allem die Schäden, die nicht durch Versicherungen abgedeckt werden oder wurden, kann man als betroffener Hausbesitzer oder Wohnungsmieter von der Steuer abschreiben.
Dies gilt jedoch nur für das Haus oder die Wohnung selbst, eventuelle Zubauten oder Flurschäden wie etwa Schäden an der Garage oder eine Beschädigung des Gartens fallen nicht unter diese Sonderregelung. Die Schäden müssen aber innerhalb von drei Jahren ab Entstehung behoben werden, die Absetzbarkeit von der Steuer ist dann in dem Jahr möglich, in dem der Schaden behoben wurde. Benötigt man für die Finanzierung der Reperaturkosten einen Kredit, so können die für den Kredit anfallenden Zinsen ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, so dass man nicht noch zusätzliche finanzielle Belastungen befürchten muss.
Für Vermieter gilt im Grunde das Gleiche, auch sie können durch Umweltkatastrophen verursachte Schäden steuerlich absetzen, die Reperaturkosten kann man dann in der Regel als Werbungskosten deklarieren. Wer in einer Region lebt, die hochwassergefährdet ist, oder in der andere Naturkatastrophen (Sturm, Hagel, etc.) häufig vorkommen, der sollte auf jeden Fall eine umfassende Versicherung abschließen, die solche Schäden abdeckt. Dann kann man sich meist viel Ärger ersparen und muss nicht erst einmal selbst für die Beseitigung der Schäden aufkommen.
