War der Schutzbrief fürs Kfz in den vergangenen Jahren eher ein Monopol der Automobilclubs, übernahmen nach und nach mehr Versicherungsunternehmen dieses Leistungspaket in den Umfang der Autoversicherung mit auf.
Der Schutzbrief ist keine Pflichtversicherung analog einer Kfz Haftpflichtversicherung, sondern eine freiwillige Absicherung gegen eintretende Notsituationen. Im Rahmen der Autoversicherung wird der Schutzbrief fürs Kfz gegen einen Aufschlag angeboten. Die Leistungen können innerhalb der Versicherungsunternehmen unterschiedlich definiert werden. Der Schutzbrief fürs Kfz bietet Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne mit dem Kfz und sorgt für schnelle Hilfe. In einem solchen Falle tritt der Schutzbrief für die Reparatur am Schadensort und für die Bergung des Fahrzeuges ein und übernimmt auch die Kosten für das Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeuges. Für die Dauer der Reparatur wird üblicherweise ein Mietwagen zur Verfügung gestellt und der Transport notwendiger Ersatzteile wird auch übernommen. Im Krankheitsfalle während einer Reise übernimmt der Schutzbrief fürs Kfz die Rückreise und den Rücktransport des Autos und gewährt eine bestimmte Anzahl an Übernachtungen, wenn eine Weiterreise nicht möglich ist. Auch die Rückholung der Kinder wird gewährleistet.
Im Schadensfall sorgt ein Pannenhelfer für die Verschleppung des Fahrzeuges in die nächstgelegene Werkstatt und ein Autovermieter wird mit der Bereitstellung eines Mietwagens beauftragt. Diese Leistung ist allerdings in aller Regel an die Bedingung geknüpft, dass der Schaden nicht innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern zum Wohnort geschieht. Der Versicherungsschutz besteht im Allgemeinen im geographischen Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Darüber hinaus bietet der Schutzbrief fürs Kfz auch in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers umfangreichen Schutz. Bei einem Auslandsaufenthalt wird für verlorene oder gestohlene Reisedokumente bei der Beschaffung von Ersatz geholfen und die notwendigen Gebühren übernimmt der Versicherer. Gleiches gilt bei einer finanziellen Notlage während des Auslandsaufenthaltes. Hier stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank her und ist bei der Beschaffung der finanziellen Mittel behilflich.
